⚖️ Insolvenz-Vergleichsrechner

Vergleichen Sie: Zahlung im Insolvenzverfahren (36 Raten des pfändbaren Betrags) gegenüber der normalen Ratenzahlung – und sehen Sie, wie viel durch die Restschuldbefreiung entfällt.

💼 Einkommensdaten
Die Pfändungsfreigrenzen basieren auf § 850c ZPO gemäß BGBl. 2025 I Nr. 110 – gültig ab 1. Juli 2025. Die exakten gestaffelten Tabellenwerte sind vollständig hinterlegt. Das Nettoeinkommen ist die Grundlage für die Berechnung des pfändbaren Anteils.
📋 Pfändungsfreigrenzen-Tabelle anzeigen
📋 Schuldensituation
💡 Zinssatz: Es wird automatisch ein durchschnittlicher Verbraucherkreditzins von 4,5 % p.a. angesetzt. Die Restlaufzeit wird rechnerisch aus Darlehenssumme und monatlicher Rate ermittelt.
📊 Vergleichsergebnis

Durch Restschuldbefreiung erlassen
Differenz zwischen Gesamtratenzahlung (inkl. Zinsen) und Insolvenzleistung – dieser Betrag entfällt durch die Restschuldbefreiung
Option A

🏛️ Insolvenzverfahren

Verfahrensdauer36 Monate
Pfändbarer Betrag / Monat
Gesamtleistung ans Verfahren
Restschuld (erlassen)
Effektiv bezahlt
Option B

💳 Normale Ratenzahlung

Monatliche Rate
Restlaufzeit
Zinssatz (automatisch)4,5 % p.a.
Zinskosten gesamt
Restschuld0 €
Gesamtkosten
🔍 Detailübersicht
Position Insolvenzverfahren (A) Ratenzahlung (B) Differenz
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Diese Berechnung dient ausschließlich der ersten Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Die tatsächliche Pfändungsfreigrenze kann von individuellen Faktoren abhängen. Im Insolvenzverfahren können zusätzliche Kosten (Gerichtsgebühren, Insolvenzverwalterhonorar) anfallen. Bitte konsultieren Sie einen Rechtsanwalt, Insolvenzberater oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle.